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Steuerschädlicher Wettbewerb zwischen Staaten soll eingestellt werden

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung hat das Kabinett am 13. Juli 2016 ein Gesetz zur Umsetzung der internationalen Vorgaben gegen legale Steuertricks multinationaler Konzerne beschlossen.

Konkret soll der steuerschädliche Wettbewerb zwischen Staaten eingestellt werden, der es Unternehmen bisher ermöglichte, ihre Gewinne in andere Staaten zu transferieren und dort kleinzurechnen und niedrig zu versteuern (sog. Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS). 

Multinationale Großkonzerne müssen künftig in länderbezogenen Berichten an die Finanzbehörden darlegen, wo sie in der Welt in welcher Höhe Gewinne erzielen und Steuern zahlen. Die Berichte werden dann international zwischen den Steuerverwaltungen der betroffenen Staaten ausgetauscht. Diese Kontrollen sollen Gewinnverschiebungen in Steueroasen verhindern und sicher stellen, dass Gewinne dort versteuert werden, wo sie entstanden sind.

Zudem müssen Absprachen zwischen Steuerverwaltung und Unternehmen über grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle (sog. Tax Rulings) innerhalb der EU künftig gemeldet werden. Die systematische Beteiligung eines EU-Mitgliedstaates an Steuervermeidungsstrategien großer Konzerne soll damit in Zukunft verhindert werden.

Mit dem Gesetz sollen ferner einige Vorschriften des nationalen Rechts an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden, um deutsche Besteuerungsrechte bei grenzübereschreitenden Sachverhalten besser wahrnehmen zu können. Diese hat das Bundesfinanzministerium hier zusammengestellt.

(BMWi / BMF / STB Web)

19.07.2016