Ermittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe
Liegt der vom Finanzamt festgestellte Wert eines geerbten Grundstücks deutlich über dem zuvor angenommenen Verkehrswert, kann dies ein gewichtiger Grund sein, die im Erbschein festgelegten Erbanteile zu überprüfen. Finanzbehörden und Finanzgerichte müssen den Sachverhalt dann weiter aufklären. > mehr






