Anspruch auf eGK auch bei Zahlungsverzug
Versicherte haben Anspruch auf Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Auch bei Zahlungsverzug und Beitragsrückstand darf die Krankenkasse die Ausstellung oder Nutzung der Karte nicht verweigern. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) entschieden. > mehr






