Zum Werbungskostenabzug bei einem außerhäuslichen Arbeitszimmer
Eheleute hatten gemeinsam eine zweite Wohnung angemietet, die der Ehemann allein als Arbeitszimmer nutzte. Das Finanzamt nahm eine Aufteilung der Kosten vor und berücksichtigte davon nur die Hälfte bei ihm als Werbungskosten. Das Niedersächsische Finanzgericht erteilte dem Vorgehen des Finanzamts eine Absage. > mehr






