Erbauseinandersetzung: Eigene Anzeigepflicht bei Grunderwerb beachten
Steuerpflichtige sollten ihre eigene Anzeigepflicht nach dem Grunderwerbsteuergesetz kennen und beurkundete Grundstücksverträge rechtzeitig selbst und unabhängig von der Anzeige des Notars beim Finanzamt melden. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). > mehr






