Beamte: Pauschale Beihilfe mindert Sonderausgabenabzug
Beamte, die gesetzlich krankenversichert sind, können eine sogenannte pauschale Beihilfe erhalten. Dabei übernimmt der Dienstherr, ähnlich einem Arbeitgeberanteil, 50 Prozent der Beiträge. Nach einem aktuellen Urteil ist die pauschale Beihilfe zwar steuerfrei, mindert jedoch die Sonderausgaben für Krankenversicherungsbeiträge. > mehr






