Bundesfinanzhof gewährt volle Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmerin
Der Bundesfinanzhof (BFH) sprach in einem Erbfall einer Vermächtnisnehmerin den vollen Erbfallkosten-Pauschbetrag von seinerzeit 10.300 Euro zu. Dadurch verringerte sich ihr steuerpflichtiger Erwerb entsprechend. Tatsächlich waren ihr Kosten in Höhe von nur 13,20 Euro entstanden. > mehr






