Mitarbeiterbeteiligungen: Keine Steuerbefreiung bei Ausschluss einzelner Gruppen
Der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von der Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist schädlich für die Steuerfreiheit der daraus resultierenden geldwerten Vorteile. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. > mehr






