Aussetzungszinsen beschäftigen weiter die Gerichte
Das Finanzgericht (FG) Münster hat die Vollziehung von Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Der Senat hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat beziehungsweise 6 Prozent pro Jahr. > mehr






