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Steuerberatersozietät

Steuerberatung für Vereine – ein Fall für sich!

Die Fülle an steuerrechtlichen Vorschriften für Vereine sorgt dafür, dass dieser Bereich im wahrsten Sinne des Wortes „ein Fall für sich“ ist. In unserer Kanzlei bildet die steuerliche Beratung und Betreuung von Vereinen daher ein eigenes Beratungsfeld. Seit vielen Jahren betreuen wir kleinere und große gemeinnützige Vereine unterschiedlichster Ausrichtung von Kultur- bis hin zu Sportvereinen. Wir haben uns mit intensiven Fortbildungen ein Spezialwissen aufgebaut, das sich für Sie lohnt.

Ein Verein muss sich nicht ausschließlich sportlich, karitativ, kirchlich oder kulturell betätigen. Entscheidend ist vielmehr, ob Einnahmen aus der Vereinswirtschaft, aus Vereinsfestivitäten oder beispielsweise dem Verkauf von Fan-Artikeln der gemeinnützigen Tätigkeit zuzurechnen sind oder aber eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Es gibt viele weitere Fragen, die das Vereinssteuerrecht aufwirft:
–   Wie können Rücklagen korrekt gebildet werden?
–   Welche Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer, welcher Steuersatz gilt?

Wir wollen, dass Ihr Verein die Möglichkeiten des Vereinssteuerrechts optimal nutzt und damit die verfügbaren Finanzmittel bestmöglich für seinen gemeinnützigen Zweck verwendet. Wir unterstützen Sie bei der Klärung schwieriger Abwägungsfragen und stimmen sie gegebenfalls mit dem zuständigen Finanzamt ab.

  • Wir setzen unsere langjährige Erfahrung im Vereinssteuerrecht ein, um gemeinsam mit Ihnen stets die beste Lösung für Ihren Verein zu finden.