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Steuerberatersozietät

Jahresabschluss

Im Spannungsfeld zwischen Bank und Finanzamt gilt es die Spielräume im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sicher und sinnvoll zu nutzen.

  • Qualifizierte Jahresabschlüsse

Wir erstellen für unsere Mandanten qualifizierte Jahresabschlüsse. Dabei werden die Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen, wie zum Beispiel die zahlreichen Regelungen des Handelsgesetzbuches für GmbH’s, ebenso berücksichtigt wie die spezifischen Regelungen für Personengesellschaften.

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und Gewerbetreibende. Die Erstellung der betrieblichen und privaten Steuererklärungen unserer Mandanten rundet das Leistungsangebot ab.

Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen, dass die teilweise sehr komplexen Sachverhalte rund um den Jahresabschluss und die Steuerklärungen von unseren Mandanten nachvollzogen werden können. In unseren Jahresabschlussbesprechungen mit unseren Mandanten zeigen wir dabei immer vorhandene Wahlrechte und Gestaltungsspielräume auf und finden gemeinsam mit unseren Mandanten individuelle, auf den jeweiligen Bedarf des Unternehmens abgestimmte Lösungen.

  • Jahresabschlüsse (Kapitalgesellschaften)

Auch bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen (Kapitalgesellschaften) beim Elektronischen Bundesanzeiger wirken wir selbstverständlich mit und weisen Sie auf größenabhängige Erleichterungen hin.

 

  • Wir legen großen Wert auf das persönliche Gespräch, um eine möglichst gute Informationsgrundlage für eine optimale Beratung zu haben.