Wir verstehen unter Steuerberatung nicht nur das „Abarbeiten“ der regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen wie zum Beispiel:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- gesonderte und einheitliche Feststellung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Viel wichtiger ist uns, Sie vorausschauend in Fragen der optimalen Steuergestaltung zu beraten, egal ob im Bereich der Unternehmenssteuern oder im Bereich der privaten Steuererklärungen.
Auch die anschließende Überprüfung von Steuerbescheiden und die Vertretung in Streitfällen mit dem Finanzamt gehört zu unseren Aufgaben.