Überlassen Sie nichts dem Zufall.
Wenn es um den Familienfrieden oder die Harmonie in Ihrem Unternehmen geht, sollten Sie das Thema „Erben und Schenken“ rechtzeitig mit Ihren Angehörigen und Ihrem Steuerberater besprechen. Oft lohnt sich bereits in jungen Jahren über mögliche Gestaltungen nachzudenken und diese bereits frühzeitig zu vollziehen. Durch geschickte Gestaltungen lassen sich häufig ungewollte Steuerbelastungen vermeiden.
Gerne beraten wir Sie auch im Rahmen Ihrer Testamentserstellung zu steuerlichen Konsequenzen der von Ihnen getroffenen Regelungen.
Sollten Sie nach Ihrem Versterben Ihren Nachlass von einem Testamentvollstrecker verwalten lassen wollen, so stehen wir auch hierfür gerne zu Ihrer Verfügung.